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   BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14   

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https://dejure.org/2016,42885
BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14 (https://dejure.org/2016,42885)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2016 - 1 ABR 51/14 (https://dejure.org/2016,42885)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 1 ABR 51/14 (https://dejure.org/2016,42885)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrVG, § 21b BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug

  • IWW

    § 21b BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 5 BetrVG, § 2 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Merkmale des Restmandats des Betriebsrats; Umwandlung des Vollmandats des Betriebsrats in ein Restmandat mit funktionalem Aufgabenbezug bei Wegfall der betrieblichen Organisationseinheit

  • bag-urteil.com

    Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug

  • rewis.io

    Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restmandat des Betriebsrats; funktionaler Aufgabenbezug

  • rechtsportal.de

    Gesetzliche Merkmale des Restmandats des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bei Betriebsstilllegung bleibt der Betriebsrat nur so lange im Amt, wie dies seine Beteiligungsrechte funktional erfordern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restmandat des Betriebsrats - und der funktionale Aufgabenbezug

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug - vertrauensvolle Zusammenarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 68
  • BB 2016, 3060
  • BB 2016, 3135
  • DB 2017, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14
    Es ist kein Vollmandat (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 64, BAGE 152, 345) und entsteht mit dem Wegfall der betrieblichen Organisation; zu diesem Zeitpunkt wandelt sich das originäre Vollmandat des Betriebsrats in ein - vom Umfang her beschränktes - Restmandat nach § 21b BetrVG (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 25) .
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14
    Das Restmandat setzt daher einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung ausgelösten Aufgaben des Betriebsrats voraus (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 10/14 - Rn. 31; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 132, 324) .
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14

    Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14
    Das Restmandat setzt daher einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung ausgelösten Aufgaben des Betriebsrats voraus (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 10/14 - Rn. 31; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 132, 324) .
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14
    Es ist kein Vollmandat (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 64, BAGE 152, 345) und entsteht mit dem Wegfall der betrieblichen Organisation; zu diesem Zeitpunkt wandelt sich das originäre Vollmandat des Betriebsrats in ein - vom Umfang her beschränktes - Restmandat nach § 21b BetrVG (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 25) .
  • BAG, 01.04.1998 - 10 ABR 17/97

    Sozialplan bei möglichem Betriebsübergang, Vorsorglicher Sozialplan bei

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14
    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass die Amtszeit des Betriebsrats vorzeitig endet, wenn die betriebliche Organisation, für die er gebildet ist, wegfällt und er deshalb außerstande ist, die mit der Änderung der betrieblichen Organisation einhergehenden Beteiligungsrechte wahrzunehmen (BAG 1. April 1998 - 10 ABR 17/97 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 88, 247) .
  • LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14

    Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Juli 2014 - 6 TaBV 8/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

    Das Restmandat setzt einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung ausgelösten Aufgaben des Betriebsrats voraus (vgl. BAG 11. Oktober 2016 - 1 ABR 51/14 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21

    Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

    Ähnlich wie Gesamt- und Konzernbetriebsrat nicht (amts-)zeitbezogen ausgestaltet sind, sondern an die jeweiligen Errichtungsvoraussetzungen anknüpfen (vgl. zum Gesamtbetriebsrat BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261) , unterliegt auch das Restmandat keiner strikt zeitlichen, sondern einer funktional-aufgabenbezogenen Begrenzung (vgl. die Formulierung von § 21b BetrVG, wonach der Betriebsrat "so lange" im Amt bleibt ...; ausf. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 233; vgl. auch BAG 11. Oktober 2016 - 1 ABR 51/14 - Rn. 11) .

    Vielmehr sind die Befugnisse des Betriebsrats über seine Amtszeit hinaus ausgeweitet, jedoch beschränkt auf solche Gegenstände, die gerade durch einen Betriebsuntergang bedingt sind, aber wegen dessen faktischer Verwirklichung nicht mehr während der regulären Amtszeit geregelt werden können (vgl. BAG 11. Oktober 2016 - 1 ABR 51/14 - Rn. 13) .

  • LAG Hamm, 18.06.2021 - 13 TaBV 12/20

    Wahrnehmung von Betriebsratstätigkeiten in stillgelegtem Betrieb; Auswirkungen

    Nur so ist die gesetzlich gewollte möglichst lückenlose Vertretung durch einen Betriebsrat gewährleistet ( vgl. BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14 - AP BetrVG 1972 § 21 b Nr. 7).

    Damit würde der vom Gesetzgeber ( BT-Drs. 14/5741, Seite 39; siehe auch BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14 - AP BetrVG 1972 § 21 b Nr. 7; 05.05.2010 - 7 AZR 728/08 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 147) mit der Regelung des § 21 b BetrVG angestrebte Zweck der Sicherung der Rechte des Betriebsrates, die in einem funktionalen Bezug zu den in der Norm angeführten Tatbeständen stehen, verfehlt.

  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

    In ihm ist angelegt, dass im originären Vollmandat bestehende Beteiligungsrechte, die in keinem funktionalen Bezug zur Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung stehen, nicht mehr ausgefüllt werden können (BAG 11. Oktober 2016 - 1 ABR 51/14 - Rn. 11) .
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